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Björn Höcke ist und bleibt ein Faschist! Für den Schutz der Antifaschisten! Zum Urteil des Gerichtsprozess am 7. März in Meiningen

InterBündnis | 12.03.2024

Wir dokumentieren eine aktuelle Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner:
„Am 26. September 2019 hatten das Internationalistische Bündnis und die MLPD in einem Eilverfahren einen Beschluss (Aktenzeichen 2 E 1194/19 Me; https://openjur.de/u/2180513.html ) erwirkt, wonach der AfD-Führer Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf.
Die klare Aussage war ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen Rechtsentwicklung und Faschismus und ging in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. So schreibt unter anderem die Frankfurter Rundschau vom 18. Januar, dass „in Thüringen Björn Höcke, der gerichtsfest Faschist genannt werden darf, die AfD führt.“ Wikipedia behandelt die Entscheidung unter der Überschrift „Gerichtsbeschluss zur Bezeichnung als Faschist“ ausführlich und weist darauf hin, dass das Internationalistische Bündnis „in dem Eilverfahren‚ in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht (haben), dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“ und vor allem „die Auseinandersetzung in der Sache, und nicht … die Diffamierung der Person im Vordergrund“ stehe. … Die angeführten Belege stammten aus Höckes’ Buch ‚Nie zweimal in denselben Fluss‘ und Presseberichten, wonach Höcke von einem neuen Führer, dem angeblichen ‚Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch‘ und einer ‚Reinigung‘ Deutschlands von politischen Gegnern gesprochen und den Hitler-Faschismus relativiert hatte.“

Um gegen die Vertreterin des Internationalistischen Bündnisses, deren Rechtsanwalt Roland Meister und die Richter, die den Beschluss erlassen hatten, mit Schadensersatz-, Unterlassungs-, Widerrufsansprüchen und strafrechtlichen Schritten vorzugehen – kurz: um sich zu rächen, beantragte Björn Höcke Akteneinsicht in die Gerichtsakte - mit der Möglichkeit, hieraus Kopien zu fertigen. Dem wurde ausdrücklich widersprochen.
 
Erst aufgrund von Entscheidungen des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Meinungen und des Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes wurde Höcke diese Möglichkeit eingeräumt.

Dagegen klagte die Vertreterin des Internationalistischen Bündnisses. Obwohl überzeugend belegt wurde, dass unter anderem
• die AfD und deren Führer in Thüringen faschistisch sind und faschistische Parteien bereits aufgrund des weiter gültigen Potsdamer Abkommens verboten sind. Daraus ergibt sich, dass Höcke also bereits deshalb kein Recht auf Akteneinsicht hat, um diese zu nutzen, um gegen die Vertreterin des Internationalistischen Bündnisses, deren Rechtsanwalt und die Mitglieder der 2. Kammer des VG Meiningen vorzugehen,
• es für faschistische Kräfte also kein Recht auf Akteneinsicht in abgeschlossene Gerichtsverfahren gibt, um ihnen nicht weitere Möglichkeiten für die von Höcke angekündigte „Reinigung von politischen Gegnern“ zu verschaffen,
• die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes von 2019 richtig ist, Höcke ein Faschist war und ist und er dieses angebliche Recht nur willkürlich als Vorwand nutzt; wenn er sich tatsächlich getraut hätte, hätte er bereits seit mehr als viereinhalb Jahren die Möglichkeit gehabt, Klagen gegen das Internationalistische Bündnis, deren Rechtsanwalt oder die Richter zu erheben oder bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu stellen, weil er durch die Bezeichnung angeblich beleidigt oder verunglimpft wird,
hat nun die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Meiningen die Klage gegen die Gewährung von Akteneinsicht an Björn Höcke abgewiesen und in dessen Interesse geurteilt, wie das Gericht am 8. März mitteilte. (Aktenzeichen: 1 K 508/21 Me) Höcke, der offiziell am Verfahren beteiligt war, muss jedoch seine Kosten selbst tragen.
 
Politisch und juristisch kann ein solches Urteil nicht akzeptiert werden. Es verharmlost die faschistischen Umtriebe, obwohl auch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Meiningen mit guten rechtlichen Gründen die Möglichkeit gehabt hätte, hier ein klares und eindeutiges Signal im antifaschistischen Sinne und für demokratische Rechte und Freiheiten zu setzen!“

Die volle Solidarität des Internationalistischen Bündnisses gilt der Anmelderin und allen Mitstreiterinnen des Bündnisses in Thüringen. Wir werden dieses Urteil nicht akzeptieren und weiter für den Schutz der Antifaschisten vor Höcke und der AfD kämpfen. Über die weiteren Schritte informieren wir zeitnah.